Gibt es ein Preisgeld?

Es wurde bewußt das Format einer Auszeichnung gewählt, nicht das eines Preises. Deshalb gibt es kein Preisgeld, sondern die öffentliche Anerkennung als besonders beteiligungskompetente Kommune. Die ausgezeichneten Träger bekommen öffentlich eine Urkunde überreicht.

Ich habe weitere Fragen, wie erhalte ich Antworten?

Bitte lesen Sie zunächst alle Fragen und Antworten auf dieser Seite. Sie bieten Ihnen in der Regel alle Informationen, die Sie für eine erfolgreiche Bewerbung benötigen. Sollten danach noch wichtige Fragen unbeantwortet sein, dürfen Sie gerne unser Organisationsbüro kontaktieren. Wir unterstützen Sie bei Ihrer Bewerbung: Auszeichnung „Gute Bürgerbeteiligung“ c/o Berlin Institut für Partizipation Greifswalder Strasse… Ich habe weitere Fragen, wie erhalte ich Antworten? weiterlesen

Wer vergibt die Auszeichnung?

Die Auszeichnung wird vom Kompetenzzentrum Bürgerbeteiligung e.V. in Kooperation mit dem Berlin Institut für Partizipation vergeben. Das Kompetenzzentrum Bürgerbeteiligung bietet unabhängige, niederschwellige und kostenlose Beratung zu allen Fragen rund um Bürgerbeteiligung durch ausgewiesene Expertinnen und Experten an. Neben der individuellen Beratung bietet das Kompetenzzentrum außerdem laufende Informationen und Fachwissen zu allen Fragen der Bürgerbeteiligung über die Website sowie… Wer vergibt die Auszeichnung? weiterlesen

Wie hoch ist die Teilnahmegebühr?

Wir erheben keine Gebühren. Die Teilnahme ist kostenfrei, ebenso die Nutzung der Auszeichnung in der Kommunikationsarbeit der ausgezeichneten Institution.

Muss der Beteiligungsprozess, mit dem wir uns bewerben, abgeschlossen sein?

Ja. Der Beteiligungsprozess muss maximal ein Kalenderjahr vor der Auszeichnung abgeschlossen sein und es muss ein Ergebnis vorliegen. Eine Bewerbung für die Auszeichnung 2023 ist also zum Beispiel für Beteiligungsprozesse möglich, die zwischen dem 01.01.2022 und dem 31.03.2023 abgeschlossen wurden.

Wie und ab wann können wir uns bewerben?

Be­wer­bun­gen kön­nen jederzeit über das Online-Formular ein­ge­reicht wer­den. Aus for­ma­len Grün­den kön­nen nur Be­wer­bun­gen be­rück­sich­tigt wer­den, die unter Ver­wen­dung des of­fi­zi­el­len Be­wer­bungs­for­mu­la­rs er­fol­gen. Die Bewerbungsfrist für die Auszeichnung eines jeden Jahres endet am 31. Mai. Alle nach diesem Datum eingehenden Bewerbungen werden im folgenden Jahr berücksichtigt.