Das Lernen aus Beteiligungsprozessen ist eine wichtige Voraussetzung für eine gute Beteiligung. Auf der Grundlage kontinuierlicher Reflexion und Evaluation können die beteiligten Personen den laufenden Prozess ggf. optimieren und die Qualität zukünftiger Beteiligungsprozesse verbessern. Eine konsequente Dokumentation und Evaluation schafft im Falle wiederkehrender Beteiligungsprozesse darüber hinaus die Grundlage für die Verstetigung und Übertragbarkeit guter Praxis.
FAQ Kategorie: Grundsätze
… basiert auf Transparenz und verlässlichem Informationsaustausch.
Grundlage für einen zielführenden Verlauf von Beteiligungsprozessen sind der Zugang zu und der Austausch von Informationen. Dazu gehören Informationen über die Informationsquellen, den Beteiligungsgegenstand, über den Beteiligungs- und Entscheidungsprozess sowie über die Interessen und die Entscheidungsbefugnisse. Alle für den Beteiligungs- und Entscheidungsprozess relevanten Informationen müssen zügig und verständlich aufgearbeitet an die Prozessbeteiligten weitergegeben werden. Wissensdefizite… … basiert auf Transparenz und verlässlichem Informationsaustausch. weiterlesen
… braucht eine sorgfältige und kompetente Prozessgestaltung.
Eine kompetente Umsetzung des Beteiligungsprozesses ist die Grund- lage erfolgreicher Bürger*innenbeteiligung. Beteiligungsprozesse sollen flexibel und individuell dem jeweiligen Fall und dessen Entwicklungen angepasst realisiert werden. Zur konkreten Umsetzung ist eine sorgfältige Wahl der Methoden und Verfahren wichtig. Ein erfolgreicher Beteiligungsprozess beruht häufig auf der passgenauen Kombination verschiedener Elemente. Es bedarf einer Prozesskoordination, deren Aufgaben für… … braucht eine sorgfältige und kompetente Prozessgestaltung. weiterlesen
… erfordert die gemeinsame Verständigung auf Verfahrensregeln.
Ein Beteiligungsprozess für Bürger*innen setzt voraus, dass alle Akteur*innen vertrauensvoll zusammenarbeiten. Damit dieses Vertrauen entstehen kann, verständigen sich die beteiligten Personen zu Beginn des Prozesses auf Regeln des Beteiligungs- prozesses. Dazu gehören: Umgang der Agierenden miteinander, Gegenstand des Beteiligungsprozesses, Zweck, Verlauf und Formen der Beteiligung, Management, Dokumentation und Umgang mit den Ergebnissen des Beteiligungsprozesses.
… ermöglicht vielfältige Mitwirkung.
Ein Beteiligungsprozess für Bürger*innen darf nicht durch Einzelinteressen bestimmt werden. Daher soll er so organisiert und moderiert werden, dass die vielfältigen Interessen, Belange und Meinungen sichtbar und im Prozess fair berücksichtigt werden. Schwer erreichbare Beteiligungsgruppen, die von einem Vorhaben betroffen sind, sollen gezielt und aktivierend angesprochen und bei ihrer Mitwirkung unterstützt werden.
… braucht ausreichende Ressourcen.
Für einen erfolgreichen Beteiligungsprozess muss eine angemessene Ausstattung an Ressourcen vorhanden sein. Dies schließt je nach Umfang des Beteiligungsprozesses Personal- und Sachmittel z. B. für Koordination, Information, Protokollierung, Dokumentation und Veröffentlichungen ein, außerdem ein hinreichendes Zeitbudget seitens der Prozessverantwortlichen. Bei konfliktträchtigen Projekten sind mitunter Mittel für eine neutrale (externe) Moderation von Einzelveranstaltungen oder des Gesamtverfahrens… … braucht ausreichende Ressourcen. weiterlesen
.. beginnt frühzeitig und verpflichtet alle beteiligten Personen.
Eine Beteiligung beginnt so frühzeitig, dass Menschen ihr Wissen, ihre Meinungen und Präferenzen bereits in den Phasen, in denen die Gestaltungsspielräume am größten sind, in den Entscheidungsprozess einbringen können. Die Beteiligten verpflichten sich, die erzielten Ergebnisse anzuerkennen und in weiteren Verfahren mitzutragen. Gute Bürger*innenbeteiligung ist eng verknüpft mit bestehenden Entscheidungsstrukturen: Die Entscheidungstragenden legen gegenüber den… .. beginnt frühzeitig und verpflichtet alle beteiligten Personen. weiterlesen
… braucht klare Ziele und Mitgestaltungsmöglichkeiten.
Wichtige Erfolgsbedingungen für Bürger*innenbeteiligung sind klare Zielsetzungen und konkrete Gestaltungsspielräume. Allen beteiligten Personen muss klar sein, welches die verhandelbaren Gestaltungsspielräume sind und wo deren Grenzen liegen bzw. wo Festlegungen existieren, die nicht mehr zur Disposition stehen. Eine frühzeitige, offene und transparente Kommunikation der Rahmen- bedingungen und Grenzen der Beteiligung beugt vor, dass sich Agierende unter… … braucht klare Ziele und Mitgestaltungsmöglichkeiten. weiterlesen
… beachtet die Themen, die Akteur*innen und die Rahmenbedingungen.
Jeder Beteiligungsprozess für Bürger*innen beginnt mit einer Umfeldanalyse. Dieser Prozess beinhaltet: die Analyse des Beteiligungsgegenstandes und seiner Rahmenbedingungen (Themenfeldanalyse), die Analyse der Agierendengruppen und ihrer Interessen (Stakeholderanalyse) sowie die Überführung dieser Analyseergebnisse in ein adäquates Beteiligungsverfahren und einen Zeitplan.
… lebt von der Bereitschaft zum Dialog.
Eine offene und konstruktive Grundhaltung der beteiligten Agierenden ist eine wichtige Voraussetzung für das Gelingen von Beteiligungsprozessen für Bürger*innen. Dazu gehört die Bereitschaft aller Mitwirkenden, sich auf Beteiligungsprozesse einzulassen und fair und wertschätzend miteinander umzugehen – unabhängig von den jeweiligen inhaltlichen Positionen. Dazu gehört auch die Bereitschaft, Gestaltungsspielräume zu suchen, Lösungen gemeinsam zu entwickeln und… … lebt von der Bereitschaft zum Dialog. weiterlesen