Grundlage für einen zielführenden Verlauf von Beteiligungsprozessen sind der Zugang zu und der Austausch von Informationen.
Dazu gehören Informationen über die Informationsquellen, den Beteiligungsgegenstand, über den Beteiligungs- und Entscheidungsprozess sowie über die Interessen und die Entscheidungsbefugnisse.
Alle für den Beteiligungs- und Entscheidungsprozess relevanten Informationen müssen zügig und verständlich aufgearbeitet an die Prozessbeteiligten weitergegeben werden. Wissensdefizite und bisher ungeklärte Sachverhalte sollen deutlich benannt werden.