.. beginnt frühzeitig und verpflichtet alle beteiligten Personen.

Eine Beteiligung beginnt so frühzeitig, dass Menschen ihr Wissen, ihre Meinungen und Präferenzen bereits in den Phasen, in denen die Gestaltungsspielräume am größten sind, in den Entscheidungsprozess einbringen können.

Die Beteiligten verpflichten sich, die erzielten Ergebnisse anzuerkennen und in weiteren Verfahren mitzutragen.

Gute Bürger*innenbeteiligung ist eng verknüpft mit bestehenden Entscheidungsstrukturen: Die Entscheidungstragenden legen gegenüber den Beteiligten und der Öffentlichkeit Rechenschaft darüber ab, ob und wie die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses in die Umsetzung des Projektes einfließen.