Eine offene und konstruktive Grundhaltung der beteiligten Agierenden ist eine wichtige Voraussetzung für das Gelingen von Beteiligungsprozessen für Bürger*innen.
Dazu gehört die Bereitschaft aller Mitwirkenden, sich auf Beteiligungsprozesse einzulassen und fair und wertschätzend miteinander umzugehen – unabhängig von den jeweiligen inhaltlichen Positionen.
Dazu gehört auch die Bereitschaft, Gestaltungsspielräume zu suchen, Lösungen gemeinsam zu entwickeln und Rahmenbedingungen anzuerkennen.