Muss der Beteiligungsprozess, mit dem wir uns bewerben, abgeschlossen sein?

Ja. Der Beteiligungsprozess muss maximal ein Kalenderjahr vor der Auszeichnung abgeschlossen sein und es muss ein Ergebnis vorliegen. Eine Bewerbung für die Auszeichnung 2024 ist also zum Beispiel für Beteiligungsprozesse möglich, die zwischen dem 01.01.2023 und dem 31.03.2024 abgeschlossen wurden.