Ja. Der Beteiligungsprozess muss maximal ein Kalenderjahr vor der Auszeichnung abgeschlossen sein und es muss ein Ergebnis vorliegen. Eine Bewerbung für die Auszeichnung 2023 ist also zum Beispiel für Beteiligungsprozesse möglich, die zwischen dem 01.01.2022 und dem 31.03.2023 abgeschlossen wurden.