Auszeichnung „Gute Bürgerbeteiligung“
Das Kompetenzzentrum Bürgerbeteiligung e.V. vergibt in Kooperation mit dem Berlin Institut für Partizipation seit 2023 jährlich die Auszeichnung “Gute Bürgerbeteiligung” an kommunale Akteure (insbesondere Städte, Gemeinden und Kreise) für qualitativ hochwertige Beteiligungsprozesse. Ausgezeichnet werden herausragende Projekte, die als Beispiel für gute Bürgerbeteiligung dienen können.
Träger von Beteiligungsprojekten können sich initiativ bewerben. Es ist auch für Dritte möglich, einen Träger unter Angabe des auszeichnungswürdigen Beteiligungsprojekts vorzuschlagen.
Auswahlverfahren
Auf Grundlage der Angaben im Bewerbungsformular erfolgt eine erste Vorauswahl durch den Vorstand des Kompetenzzentrums Bürgerbeteiligung e.V. Aus den ausgewählten Finalisten wählt dann eine Jury, die sich aus dem Beirat des Kompetenzzentrums rekrutiert, in nicht öffentlicher Sitzung diejenigen Träger aus, die die Auszeichnung “Gute Bürgerbeteiligung” erhalten. Die Auszeichnung kann an mehrere Bewerber verliehen werden.
Kriterien
Grundlage für die Auszeichnung sind die von der Allianz Vielfältige Demokratie entwickelten 10 Grundsätze Guter Beteiligung, die auf jahrzehntelangen Vorarbeiten aus Wissenschaft und Praxis beruhen.
Bewerber müssen nachweislich möglichst viele der 10 Grundsätze in ihrem Beteiligungsprozess umgesetzt haben. Hier finden Sie eine Übersicht über alle 10 Grundsätze.
Gute Beteiligung …
Eine offene und konstruktive Grundhaltung der beteiligten Agierenden ist eine wichtige Voraussetzung für das Gelingen von Beteiligungsprozessen für Bürger*innen.
Dazu gehört die Bereitschaft aller Mitwirkenden, sich auf Beteiligungsprozesse einzulassen und fair und wertschätzend miteinander umzugehen – unabhängig von den jeweiligen inhaltlichen Positionen.
Dazu gehört auch die Bereitschaft, Gestaltungsspielräume zu suchen, Lösungen gemeinsam zu entwickeln und Rahmenbedingungen anzuerkennen.
Eine Beteiligung beginnt so frühzeitig, dass Menschen ihr Wissen, ihre Meinungen und Präferenzen bereits in den Phasen, in denen die Gestaltungsspielräume am größten sind, in den Entscheidungsprozess einbringen können.
Die Beteiligten verpflichten sich, die erzielten Ergebnisse anzuerkennen und in weiteren Verfahren mitzutragen.
Gute Bürger*innenbeteiligung ist eng verknüpft mit bestehenden Entscheidungsstrukturen: Die Entscheidungstragenden legen gegenüber den Beteiligten und der Öffentlichkeit Rechenschaft darüber ab, ob und wie die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses in die Umsetzung des Projektes einfließen.
Jeder Beteiligungsprozess für Bürger*innen beginnt mit einer Umfeldanalyse.
Dieser Prozess beinhaltet: die Analyse des Beteiligungsgegenstandes und seiner Rahmenbedingungen (Themenfeldanalyse), die Analyse der Agierendengruppen und ihrer Interessen (Stakeholderanalyse) sowie die Überführung dieser Analyseergebnisse in ein adäquates Beteiligungsverfahren und einen Zeitplan.
Wichtige Erfolgsbedingungen für Bürger*innenbeteiligung sind klare Zielsetzungen und konkrete Gestaltungsspielräume.
Allen beteiligten Personen muss klar sein, welches die verhandelbaren Gestaltungsspielräume sind und wo deren Grenzen liegen bzw. wo Festlegungen existieren, die nicht mehr zur Disposition stehen.
Eine frühzeitige, offene und transparente Kommunikation der Rahmenbedingungen und Grenzen der Beteiligung beugt vor, dass sich Agierende unter falschen Voraussetzungen an dem Prozess beteiligen und Erwartungen enttäuscht werden.
Grundlage für einen zielführenden Verlauf von Beteiligungsprozessen sind der Zugang zu und der Austausch von Informationen.
Dazu gehören Informationen über die Informationsquellen, den Beteiligungsgegenstand, über den Beteiligungs- und Entscheidungsprozess sowie über die Interessen und die Entscheidungsbefugnisse.
Alle für den Beteiligungs- und Entscheidungsprozess relevanten Informationen müssen zügig und verständlich aufgearbeitet an die Prozessbeteiligten weitergegeben werden. Wissensdefizite und bisher ungeklärte Sachverhalte sollen deutlich benannt werden.
Ein Beteiligungsprozess für Bürger*innen darf nicht durch Einzelinteressen bestimmt werden.
Daher soll er so organisiert und moderiert werden, dass die vielfältigen Interessen, Belange und Meinungen sichtbar und im Prozess fair berücksichtigt werden.
Schwer erreichbare Beteiligungsgruppen, die von einem Vorhaben betroffen sind, sollen gezielt und aktivierend angesprochen und bei ihrer Mitwirkung unterstützt werden.
Ein Beteiligungsprozess für Bürger*innen setzt voraus, dass alle Akteur*innen vertrauensvoll zusammenarbeiten.
Damit dieses Vertrauen entstehen kann, verständigen sich die beteiligten Personen zu Beginn des Prozesses auf Regeln des Beteiligungsprozesses.
Dazu gehören: Umgang der Agierenden miteinander, Gegenstand des Beteiligungsprozesses, Zweck, Verlauf und Formen der Beteiligung, Management, Dokumentation und Umgang mit den Ergebnissen des Beteiligungsprozesses.
Für einen erfolgreichen Beteiligungsprozess muss eine angemessene Ausstattung an Ressourcen vorhanden sein.
Dies schließt je nach Umfang des Beteiligungsprozesses Personal- und Sachmittel z. B. für Koordination, Information, Protokollierung, Dokumentation und Veröffentlichungen ein, außerdem ein hinreichendes Zeitbudget seitens der Prozessverantwortlichen.
Bei konfliktträchtigen Projekten sind mitunter Mittel für eine neutrale (externe) Moderation von Einzelveranstaltungen oder des Gesamtverfahrens erforderlich.
Eine kompetente Umsetzung des Beteiligungsprozesses ist die Grundlage erfolgreicher Bürger*innenbeteiligung. Beteiligungsprozesse sollen flexibel und individuell dem jeweiligen Fall und dessen Entwicklungen angepasst realisiert werden.
Zur konkreten Umsetzung ist eine sorgfältige Wahl der Methoden und Verfahren wichtig. Ein erfolgreicher Beteiligungsprozess beruht häufig auf der passgenauen Kombination verschiedener Elemente.
Es bedarf einer Prozesskoordination, deren Aufgaben für alle transparent und nachvollziehbar sind.
Das Lernen aus Beteiligungsprozessen ist eine wichtige Voraussetzung für eine gute Beteiligung.
Auf der Grundlage kontinuierlicher Reflexion und Evaluation können die beteiligten Personen den laufenden Prozess ggf. optimieren und die Qualität zukünftiger Beteiligungsprozesse verbessern.
Eine konsequente Dokumentation und Evaluation schafft im Falle wiederkehrender Beteiligungsprozesse darüber hinaus die Grundlage für die Verstetigung und Übertragbarkeit guter Praxis.
Fragen und Antworten
Die Auszeichnung wird vom Kompetenzzentrum Bürgerbeteiligung e.V. in Kooperation mit dem Berlin Institut für Partizipation vergeben.
Das Kompetenzzentrum Bürgerbeteiligung bietet unabhängige, niederschwellige und kostenlose Beratung zu allen Fragen rund um Bürgerbeteiligung durch ausgewiesene Expertinnen und Experten an. Neben der individuellen Beratung bietet das Kompetenzzentrum außerdem laufende Informationen und Fachwissen zu allen Fragen der Bürgerbeteiligung über die Website sowie durch das Angebot der diversen Allianz-Broschüren zu einzelnen Schwerpunktthemen. Auch die Vermittlung von Fortbildungsangeboten gehört dazu. Das Kompetenzzentrum stellt die Jury für beide Stufen des Bewerbungsprozesses.
Das Berlin Institut für Partizipation ist ein unabhängiger advokativer Think-Tank zur Stärkung und Weiterentwicklung unserer Demokratie. Es organisiert Fachtagungen, Fortbildungen und Forschungsprojekte, veröffentlicht Studien, Umfragen und Arbeitshilfen, koordiniert verschieden Netzwerke, darunter die Allianz Vielfältige Demokratie, deren 10 Grundsätze für die Qualität von Bürgerbeteiligung auch die Kriterien der Auszeichnung darstellen. Das Institut stellt das Organisationsbüro der Auszeichnung und ist Ansprechpartner für alle Interessenten.
Bewerbungen können jederzeit über das Online-Formular eingereicht werden. Aus formalen Gründen können nur Bewerbungen berücksichtigt werden, die unter Verwendung des offiziellen Bewerbungsformulars erfolgen.
Die Bewerbungsfrist für die Auszeichnung eines jeden Jahres endet am 31. Mai. Alle nach diesem Datum eingehenden Bewerbungen werden im folgenden Jahr berücksichtigt.
Sie können auch einen anderen kommunalen Akteur vorschlagen. Die Bewerbung wird genauso geprüft wie Eigenbewerbungen.
Ja. Der Beteiligungsprozess muss maximal zwei Kalenderjahre vor der Auszeichnung abgeschlossen sein und es muss ein Ergebnis vorliegen. Eine Bewerbung für die Auszeichnung 2025 ist also zum Beispiel für Beteiligungsprozesse möglich, die zwischen dem 01.01.2023 und dem 31.03.2024 abgeschlossen wurden.
Sofern Sie die Bewerbungskriterien erfüllen, können Sie sich mit beliebig vielen Beteiligungsprozessen bewerben.
Wir erheben keine Gebühren. Die Teilnahme ist kostenfrei, ebenso die Nutzung der Auszeichnung in der Kommunikationsarbeit der ausgezeichneten Institution.
Es wurde bewusst das Format einer Auszeichnung gewählt, nicht das eines Preises. Deshalb gibt es kein Preisgeld, sondern die öffentliche Anerkennung als besonders beteiligungskompetenter kommunaler Akteur. Die ausgezeichneten Träger bekommen öffentlich eine Tafel überreicht.
Alle Ausgezeichneten werden im Herbst des Jahres öffentlich bekannt gegeben. Vorher erhalten sie eine persönliche Benachrichtigung.
Bitte lesen Sie zunächst alle Fragen und Antworten auf dieser Seite. Sie bieten Ihnen in der Regel alle Informationen, die Sie für eine erfolgreiche Bewerbung benötigen.
Sollten danach noch wichtige Fragen unbeantwortet sein, dürfen Sie gerne unser Organisationsbüro kontaktieren. Wir unterstützen Sie bei Ihrer Bewerbung:
Auszeichnung „Gute Bürgerbeteiligung“
Kompetenzzentrum Bürgerbeteiligung e.V.
Althoffstr. 3
12169 Berlin
Telefon 030/45083660
info@gutebeteiligung.de
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Bitte beachten Sie: Die Bewerbungsfrist für die Auszeichnung endet am 31. Mai des aktuellen Jahres.
Später eingehende Bewerbungen werden für die Auszeichnung des Folgejahrs berücksichtigt.