Drei Vorschläge und drei Angebote, um die Ankündigungen zur Bürgerbeteiligung in der Koalitionsvereinbarung von SPD, Grünen und FDP umzusetzen

In ihrem Koalitionsvertrag für die Jahre 2021-2025 verabreden SPD, Grüne und FDP zahlreiche Maßnahmen zur Bürgerbeteiligung auf Bundesebene. Das Kompetenzzentrum Bürgerbeteiligung begrüßt dieses deutliche Bekenntnis zu mehr Beteiligung und erhofft sich dadurch einen großen Schritt hin zu einer partizipativen Bundespolitik. Auch für die erfolgreiche Umsetzung vieler politischer Vorhaben wird es entscheidend sein, die Öffentlichkeit gut einzubinden und zu beteiligen.

Aus Sicht des Kompetenzzentrum Bürgerbeteiligung sind folgende Ankündigungen der Koalitionsvereinbarung besonders bedeutsam:

  1. Stärkung der Kompetenz der Bundesregierung zur Unterstützung dialogischer Bürgerbeteiligungsverfahren,
  2. Einsetzung von Bürgerräten zu konkreten Fragestellungen durch den Bundestag, wobei eine Befassung mit den Ergebnissen sichergestellt werden soll,
  3. Schaffung eines Gesetzgebungsportals mit öffentlichen Kommentierungsfunktionen.

Das Kompetenzzentrum Bürgerbeteiligung versteht sich als Service- und Beratungsstelle für qualitativ fundierte und damit wirksame Bürgerbeteiligung. Es regt daher an, folgende Maßnahmen zur Konkretisierung der genannten Ankündigungen zu ergreifen:

  1.       Kompetenzstärkung der Bundesregierung

Mit Bürgerbeteiligung befasste Menschen sollten spezifische Schlüsselkompetenzen und Grundhaltungen haben – insbesondere Dialogfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Konfliktlösungsfähigkeit und die Fähigkeit, Impulse zu geben. Das sind Schlüsselkompetenzen und Grundhaltungen, die das Verhalten steuern. Sie sind unverzichtbar für die Durchführung von erfolgreichen Beteiligungsprozessen. Fehlt es daran, besteht die Gefahr, dass Beteiligungsprozesse schlecht gemacht werden und scheitern. Dabei ist für gute Bürgerbeteiligungsprozesse nicht zwingend erforderlich, dass eine einzelne Person sämtliche Kompetenzen in sich vereinigt. Insbesondere bei komplexen Beteiligungsprozessen ist es sinnvoll, wenn gemischte Teams aus Personen mit unterschiedlichen Stärken zusammenarbeiten, die während des Beteiligungsprozesses arbeitsteilig spezifische Aufgaben übernehmen. Eine wertschätzende und offene Grundhaltung gegenüber allen Beteiligten sollte von allen Teammitgliedern mitgebracht werden.

Deshalb schlägt das Kompetenzzentrum Bürgerbeteiligung vor, in jedem Ministerium eine heterogen zusammengesetzte Abteilung zu schaffen, die sich – analog den kommunalen Stabsstellen für Bürgerbeteiligung und der Stabsstelle der Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung in Baden-Württemberg – ausschließlich mit der Frage befasst, wie die Menschen im Land in politische Entscheidungs- und Umsetzungsprozesse einbezogen werden können.

Darüber hinaus regt das Kompetenzzentrum Bürgerbeteiligung an, dass die neue Bundesregierung ein internes Fortbildungsprogramm für diejenigen Mitarbeiter:innen auflegt, die in den unterschiedlichen Ressorts mit Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung befasst sind. Den betreffenden Personen soll die Möglichkeit gegeben werden, ihre Kompetenzen weiterzuentwickeln und fehlendes Wissen zu erwerben. Dazu gehört auch ein ministeriumsübergreifender Austausch im Sinne einer kollegialen Beratung. Schließlich ist die Ausbildung um (prüfungsrelevante) Module für Bürgerbeteiligung zu ergänzen.

  1.       Bürgerräte

Die Erfahrungen mit bisher drei Bürgerräten auf Bundesebene (Zukunft der Demokratie, Deutschlands Rolle in der Welt, Klima) zeigen, dass dieses Beteiligungsformat nur dann Wirksamkeit entfaltet, wenn es vom Bundestag selbst beauftragt und bezahlt wird, und wenn seine Ergebnisse von den Fraktionen/Parteien zur Kenntnis genommen, in den politischen Gremien diskutiert und in Gesetzesinitiativen überführt werden. An diesen Voraussetzungen hat es bisher gemangelt. Deshalb ist die Aussage zu begrüßen, dass zukünftig eine Befassung der Bürgerratsergebnisse sichergestellt werden soll.

Das Kompetenzzentrum Bürgerbeteiligung schlägt vor, in den Geschäftsordnungen von Bundestag und/oder Bundesregierung festzulegen, dass es zu den Ergebnissen eines vom Bundestag beauftragten Bürgerrats eine Regierungserklärung der Bundesregierung geben muss. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass sich alle Fraktionen öffentlich mit den Beratungsergebnissen und Vorschlägen des Bürgerrats auseinandersetzen. Weiterhin ist eine Beratung und Beschlussfassung über die Bürgerratsergebnisse durch den Bundestag vorzusehen.

Das Kompetenzzentrum Bürgerbeteiligung begrüßt, dass es Bürgerräte zu konkreten Fragestellungen geben soll. Auf diese Weise ist den Teilnehmer:innen eine konzentrierte Beschäftigung mit einem spezifischen Thema möglich. Wir schlagen vor, einen Bürgerrat zur Reform des Wahlrechts durchzuführen, da es dem Deutschen Bundestag in der Vergangenheit nicht gelungen ist, eine Lösung zu finden, die seine gesetzliche Größe von 598 Abgeordneten sicherstellt.

  1.       Gesetzgebungsplattform

Zahlreiche Bundesländer haben bereits Gesetzgebungsportale mit Kommentierungsfunktion eingerichtet. In den meisten Fällen handelt es sich hierbei um Regierungsportale, in wenigen sind es Portale der Landtage. Welches Format auch immer gewählt wird, aus Sicht des Kompetenzzentrums Bürgerbeteiligung muss sichergestellt sein, dass

  • die Gesetze so aufbereitet werden, dass eine niedrigschwellige Kommentierung möglich ist, 
  • ausreichend Zeit für die Kommentierung verbleibt,
  • die Kommentare so rechtzeitig ausgewertet werden, dass sie in den parlamentarischen Gesetzgebungsprozess einfließen können,
  • die Kommentator:innen ein Feedback über die Umsetzung ihrer Hinweise und Anregungen erhalten.

Das Kompetenzzentrum Bürgerbeteiligung mit seinem Vorstand und seinem Beirat bietet an, die Ausgestaltung der Ankündigungen zur Bürgerbeteiligung fachlich und organisatorisch zu unterstützen. Das gilt

  1. für die Entwicklung eines Curriculums zur Bürgerbeteiligung und für die neutrale Organisation eines fachlichen Austauschs der mit Beteiligung befassten Ministeriumsmitarbeiter:innen,
  2. für die Schaffung von Regelungen für Bürgerräte auf Bundesebene,
  3. für die Ausgestaltung einer Beteiligungsplattform auf Bundesebene.

Berlin, den 02.12.2021


Telefonische Anfragen an den Vorsitzenden des Kompetenzzentrums Bürgerbeteiligung e.V.: Dr. Andreas Paust: +49 (0)1522 8733480